Arton
Sefedini
Glas- und Gebäudereinigung
Dierhagener Str. 2
13051 Berlin
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Unser Team reinigt für Sie:
Schaufenster jeder Art
Leuchtreklamen (Neonbuchstaben u. hinterleuchtete Transparente)
Wohnungsfenster, Bürofenster (mit oder
ohne Rahmenwäsche)
Umweltfreundliche Terrassenreinigung
mit Hochdruckreiniger
Entfernung von
Verunreinigungen (wie z.B. Laub, Pflanzenreste, Algenbelag, Moos, Flechten,
Grünbelag, usw.)
ab 2,95 EUR pro Quadratmeter, einschliesslich An- und Abfahrt innerhalb
des Berliner S-Bahn-Ringes.
Unterhaltsreinigung in Büros und Arztpraxen
z.B. tägliche
Reinigung Ihrer Räume je nach Aufwand ab 0,27 EUR pro Quadratmeter
Wohnungen (auch privat*), von der Steuer absetzbar
Einfamilienhäuser (auch privat*), von der Steuer absetzbar
Mehrfamilienhäuser (auch privat*), von der Steuer absetzbar
als: Sofortreinigung (einmalig) oder Unterhaltsreinigung (zu bestimmten
Terminen).
vorzugsweise in Berlin: Wilmersdorf - Schmargendorf - Charlottenburg - Dahlem -
Zehlendorf - Lichterfelde - Steglitz - Friedenau - Schöneberg - Neukölln -
Moabit
nach Absprache auch in anderen Bezirken Berlins, auch im Umland ( Brandenburg ).
auch Kleinaufträge *) von der Steuer absetzbar, in
unserem Einzugsbereich.
Wir sind:
zuverlässig -
preiswert - flexibel - diskret - und Qualität!!
Bitte einfach anrufen, unser Team ist tagsüber meistens unterwegs, aber wir
haben ein Minibüro, dort wird Ihre Anfrage gerne aufgenommen.
Bitte rufen Sie uns an:
(030) 34 72 92 02
Handy 0176 88 49 93 15
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
*) Kleinaufträge
(Fenster putzen, Rahmen
putzen, Grundreinigung von Hartböden mit anschließender Versiegelung und vieles
mehr usw.)
Kosten für
haushaltsnahe Dienstleistungen sind von der Steuerschuld abziehbar ggf.
(Fensterputzen zum "Nulltarif")
(z.B. Erhaltungsmaßnahmen: Fenster- und Rahmenreinigung, professionelle
Grundreinigung von Fußböden aller Art ( PVC - Linoleum - Gumminoppen - Holz -
Naturstein - Marmor - Granit - Kalkstein - mit oder ohne anschließender Versiegelung
usw.)
Seit dem 01.01.2009 können z.B. für die Fensterreinigung (Fensterputzen),
aber auch für viele andere Erhaltungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen bis zu 1200
EUR pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht dem
Arbeitslohn aus den Handwerkerrechnungen in Höhe von 6000 EUR (§ 35a Abs. 3
EStG). Dies gilt nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter.
Der genaue Gesetzestext ist zu finden:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__35a.html
Voraussetzung:
Der Handwerker muss eine ordentliche schriftliche Rechnung stellen und die
Bezahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung auf das Bankkonto des
Handwerkers erfolgen. Eine Quittung über den bar erhaltenen Arbeitslohn erkennt
das Finanzamt nicht an, denn nur Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis.