Wir sorgen für klaren Durchblick

Arton Sefedini
Glas- und Gebäudereinigung
Dierhagener Str. 2
13051 Berlin

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Unser Team reinigt für Sie:

Schaufenster jeder Art
Leuchtreklamen (Neonbuchstaben u. hinterleuchtete Transparente)


Wohnungsfenster, Bürofenster (mit oder ohne Rahmenwäsche)


Umweltfreundliche Terrassenreinigung

mit Hochdruckreiniger


Entfernung von Verunreinigungen (wie z.B. Laub, Pflanzenreste, Algenbelag, Moos, Flechten, Grünbelag, usw.)
ab 2,95 EUR pro Quadratmeter, einschliesslich An- und Abfahrt innerhalb des Berliner S-Bahn-Ringes.


Unterhaltsreinigung in Büros und Arztpraxen
z.B. tägliche Reinigung Ihrer Räume je nach Aufwand ab 0,27 EUR pro Quadratmeter

 

 

Wohnungen (auch privat*), von der Steuer absetzbar
Einfamilienhäuser (auch privat*), von der Steuer absetzbar
Mehrfamilienhäuser (auch privat*), von der Steuer absetzbar

 

als: Sofortreinigung (einmalig) oder Unterhaltsreinigung (zu bestimmten Terminen).

vorzugsweise in Berlin: Wilmersdorf - Schmargendorf - Charlottenburg - Dahlem -  Zehlendorf  - Lichterfelde - Steglitz - Friedenau - Schöneberg - Neukölln - Moabit


nach Absprache auch in anderen Bezirken Berlins, auch im Umland ( Brandenburg ).

auch Kleinaufträge *)  von der Steuer absetzbar, in unserem Einzugsbereich.


 

Wir sind:

zuverlässig - preiswert -  flexibel - diskret - und Qualität!!



Bitte einfach anrufen, unser Team ist tagsüber meistens unterwegs, aber wir haben ein Minibüro, dort wird Ihre Anfrage gerne aufgenommen.

Bitte rufen Sie uns an:

(030) 34 72 92 02
Handy 0176 88 49 93 15

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
 

 

*) Kleinaufträge
(Fenster putzen, Rahmen putzen, Grundreinigung von Hartböden mit anschließender Versiegelung und vieles mehr usw.)

 

 

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind von der Steuerschuld abziehbar ggf. (Fensterputzen zum "Nulltarif")

(z.B. Erhaltungsmaßnahmen: Fenster- und Rahmenreinigung, professionelle Grundreinigung von Fußböden aller Art ( PVC - Linoleum - Gumminoppen - Holz - Naturstein - Marmor - Granit - Kalkstein -  mit oder ohne anschließender Versiegelung usw.)

Seit dem 01.01.2009 können z.B. für die Fensterreinigung (Fensterputzen), aber auch für viele andere Erhaltungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen bis zu 1200 EUR pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht dem Arbeitslohn aus den Handwerkerrechnungen in Höhe von 6000 EUR (§ 35a Abs. 3 EStG). Dies gilt nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter.

Der genaue Gesetzestext ist zu finden: http://bundesrecht.juris.de/estg/__35a.html

Voraussetzung:

Der Handwerker muss eine ordentliche schriftliche Rechnung stellen und die Bezahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Handwerkers erfolgen. Eine Quittung über den bar erhaltenen Arbeitslohn erkennt das Finanzamt nicht an, denn nur Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis.